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Art 4 - Digitale Gesetze
Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze) (GrÄndStVtr BW/HE)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5
Schlußformel
Anlage (zu Artikel 1 Abs. 2) Anlage zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze
Inhaltsverzeichnis
Art 4
Die vertragschließenden Länder gehen davon aus, daß für den durch diesen Staatsvertrag entstehenden Gebietsverlust bei späteren Änderungen der gemeinsamen Grenze ein Gebietsausgleich geschaffen wird.