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Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung (GrAbfErlPolAbkG)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Inhaltsverzeichnis
Art 1
Dem in Warschau am 29. Juli 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Art 1 - Digitale Gesetze