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§ 19 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
[object Object] (GoSiAusbV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Gesellen- oder Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildungen
Abschnitt 5 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Gesellen- oder Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3: Fachrichtung Silberschmieden
§ 19 Prüfungsbereiche
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Silberschmieden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“,
2.
„Technologie“,
3.
„Gestalten und Planen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.