Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
[object Object] (GoSiAusbV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Gesellen- oder Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Goldschmieden
§ 12 Prüfungsbereiche
§ 13 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“
§ 14 Prüfungsbereich „Technologie“
§ 15 Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
§ 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Silberschmieden
Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildungen
Abschnitt 5 Schlussvorschrift
§ 12 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Gesellen- oder Abschlussprüfung
Unterabschnitt 2: Fachrichtung Goldschmieden
§ 12 Prüfungsbereiche
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Goldschmieden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“,
2.
„Technologie“,
3.
„Gestalten und Planen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.