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Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (GO-MEDASV)
Eingangsformel
§ 1 Geschäftsordnung
§ 2 Inkrafttreten
Anlage (zu § 1) Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geschäftsordnung
Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
§ 1 Geschäftsordnung - Digitale Gesetze