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§ 2 Vorsitz - Digitale Gesetze
Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (GO-MEDAS)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Mitglieder
§ 2 Vorsitz
§ 3 Leitung der Sitzungen
§ 4 Geschäftsführung
§ 5 Sitzungen
§ 6 Beschlüsse
§ 7 Ausschussangelegenheiten, Ergebnisniederschriften
§ 8 Unterausschüsse
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums, der kein Stimmrecht hat. Der Vorsitzende kann an den Sitzungen aller Unterausschüsse nach § 8 teilnehmen.