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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Prüfungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
§ 44 Modulprüfungen
§ 45 Modulprüfungen in den Fachstudien
§ 46 Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Fachstudien
§ 47 Modulprüfung im Wahlpflichtpraktikum
§ 48 Anforderungen an Prüfungsformate bei Modulprüfungen
§ 49 Verfahren zur Bewertung der Modulprüfungen
§ 50 Wiederholung von Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Unterabschnitt 4 Bachelorprüfung
Unterabschnitt 5 Weitere Prüfungsbestimmungen
Abschnitt 5 Anerkennung und Anrechnung
Abschnitt 6 Schlussvorschrift
§ 45 Modulprüfungen in den Fachstudien - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Prüfungen
Unterabschnitt 2: Modulprüfungen
§ 45 Modulprüfungen in den Fachstudien
Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen:
1.
Klausur,
2.
Hausarbeit,
3.
Präsentation,
4.
Projektarbeit,
5.
mündliche Prüfung,
6.
Gruppengespräch (Kolloquium).