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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (GntDLSVVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 28 Laufbahnprüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 28 Laufbahnprüfung
(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Prüfungsleistungen:
1.
den Leistungsnachweisen,
2.
den Praktikumsbewertungen,
3.
der Zwischenprüfung und
4.
der Abschlussprüfung.
(2) Prüfungsleistungen können aus mehreren Teilen bestehen.