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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (GntDLSVVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
§ 8 Zweck des Auswahlverfahrens
§ 9 Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 10 Auswahlkommission
§ 11 Teile des Auswahlverfahrens
§ 12 Festlegungen zum Auswahlverfahren
§ 13 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 14 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 15 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 16 Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 17 Ausnahmeregelung zur Rangfolge
§ 18 Täuschung
§ 19 Einstellung und gesundheitliche Eignung
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 18 Täuschung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Auswahlverfahren
§ 18 Täuschung
(1) Wer im Auswahlverfahren täuscht, eine Täuschung versucht oder an einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch mitwirkt, wird vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
(2) Vor einer Entscheidung sind die Betroffenen anzuhören.