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§ 27 Laufbahnprüfung und Bestandteile - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Bachelorprüfung
Abschnitt 5 Anerkennung und Anrechnung von außerhalb des Studiengangs erworbenen Kompetenzen
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Bachelorprüfung
Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 27 Laufbahnprüfung und Bestandteile
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Bachelorprüfung besteht aus
1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.