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§ 68 Verhandlung über Dispache - Digitale Gesetze
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
Kapitel 2 Gerichtskosten
Abschnitt 1 Gebührenvorschriften
Abschnitt 2 Wertvorschriften
Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften
Unterabschnitt 2 Besondere Geschäftswertvorschriften
§ 63 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
§ 64 Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung
§ 65 Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern
§ 66 (weggefallen)
§ 67 Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen
§ 68 Verhandlung über Dispache
§ 69 Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister
§ 70 Gemeinschaften zur gesamten Hand
§ 71 Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs
§ 72 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
§ 73 Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 74 Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 75 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 76 Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht
Unterabschnitt 3 Wertfestsetzung
Abschnitt 3 Erinnerung und Beschwerde
Kapitel 3 Notarkosten
Kapitel 4 Schluss- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2: Gerichtskosten
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Unterabschnitt 2: Besondere Geschäftswertvorschriften
§ 68 Verhandlung über Dispache
Geschäftswert in dem Verfahren zum Zweck der Verhandlung über die Dispache ist die Summe der Anteile, die die an der Verhandlung Beteiligten an dem Schaden zu tragen haben.