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§ 15 Abhängigmachung bei Notarkosten - Digitale Gesetze
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Fälligkeit
Abschnitt 3 Sicherstellung der Kosten
§ 11 Zurückbehaltungsrecht
§ 12 Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten
§ 13 Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren
§ 14 Auslagen des Gerichts
§ 15 Abhängigmachung bei Notarkosten
§ 16 Ausnahmen von der Abhängigmachung
§ 17 Fortdauer der Vorschusspflicht
Abschnitt 4 Kostenerhebung
Abschnitt 5 Kostenhaftung
Abschnitt 6 Gebührenvorschriften
Abschnitt 7 Wertvorschriften
Kapitel 2 Gerichtskosten
Kapitel 3 Notarkosten
Kapitel 4 Schluss- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Vorschriften für Gerichte und Notare
Abschnitt 3: Sicherstellung der Kosten
§ 15 Abhängigmachung bei Notarkosten
Die Tätigkeit des Notars kann von der Zahlung eines zur Deckung der Kosten ausreichenden Vorschusses abhängig gemacht werden.