Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung
Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
Abschnitt 6 Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes
Abschnitt 7 Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 1 Zweck; Gründerzahl
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.