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Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (GlPrZKaiserslauternV)
Eingangsformel
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.