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§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Studium
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium
Abschnitt 2 Studienordnung
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 19 Zweck der Laufbahnprüfung
§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 21 Prüfungsamt der Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Unterabschnitt 4 Weitere Prüfungsbestimmungen
Abschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
Teil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Teil 4 Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
Teil 6 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Studium
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Unterabschnitt 1: Allgemeines und Organisatorisches
§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
den Modulprüfungen und
2.
der Bachelorarbeit.