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§ 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien - Digitale Gesetze
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Studium
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium
Abschnitt 2 Studienordnung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Module
§ 12 Verteilung und Inhalt der Module
§ 13 Durchführungsort
§ 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
§ 15 Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien
§ 16 Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden Studien
Unterabschnitt 3 Modulbegleitende Veranstaltungen
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
Abschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
Teil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Teil 4 Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
Teil 6 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Studium
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Unterabschnitt 2: Module
§ 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
Die Hochschule bestimmt und überwacht die Gestaltung und die Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien I und II.