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§ 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens - Digitale Gesetze
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Anlage des Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) (GGArt91cVtr)
Inhaltsübersicht
Präambel
Abschnitt I Der IT-Planungsrat
Abschnitt II Gemeinsame Standards und Sicherheitsanforderungen, Informationsaustausch
Abschnitt III Gemeinsame Einrichtung zur Unterstützung des IT-Planungsrats
§ 5 Errichtung und Aufgaben
§ 6 Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, anwendbares Recht
§ 7 Organe
§ 8 Aufsicht
§ 9 Finanzierung
§ 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
Abschnitt IV Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt III: Gemeinsame Einrichtung zur Unterstützung des IT-Planungsrats
§ 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der gemeinsamen Anstalt ist unzulässig.