2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
3. Abschnitt Rückzahlung des Stipendiums
4. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 19 Rückzahlungsbedingungen
Die Rückzahlungsrate ist am Ende eines jeden Monats für den Lastschrifteinzug bereitzustellen oder auf das vom Bundesverwaltungsamt bestimmte Konto zu überweisen.