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Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung (GFV)
1. Abschnitt Umfang und Dauer der Förderung
2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
3. Abschnitt Rückzahlung des Stipendiums
§ 17 Datenermittlung, Zwischenbescheid
§ 18 Bescheid des Bundesverwaltungsamtes
§ 19 Rückzahlungsbedingungen
§ 20 Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
§ 21 Verzug
§ 22 Veränderungen von Ansprüchen
§ 23 Mitteilungspflichten
§ 24 Rückleitung der eingezogenen Beträge
4. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 19 Rückzahlungsbedingungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
3. Abschnitt: Rückzahlung des Stipendiums
§ 19 Rückzahlungsbedingungen
Die Rückzahlungsrate ist am Ende eines jeden Monats für den Lastschrifteinzug bereitzustellen oder auf das vom Bundesverwaltungsamt bestimmte Konto zu überweisen.