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Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung (GFV)
1. Abschnitt Umfang und Dauer der Förderung
2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
§ 11 Vergabe der Stipendien
§ 12 Verteilung der Förderungsmittel
§ 13 Erstmalige Gewährung des Stipendiums
§ 14 Verlängerung des Stipendiums
§ 15 Abschlußbericht
§ 16 Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung
3. Abschnitt Rückzahlung des Stipendiums
4. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 16 Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
2. Abschnitt: Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
§ 16 Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung
Die Entscheidung nach § 7b des Gesetzes trifft die für die Vergabe zuständige Stelle nach Anhörung des Stipendiaten.