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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§ 3 Handlungsbereiche
§ 4 Handlungsbereich „Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten“
§ 5 Handlungsbereich „Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten“
§ 6 Handlungsbereich „Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten“
§ 7 Handlungsbereich „Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten“
§ 8 Gliederung der Prüfung
§ 9 Schriftliche Prüfungsaufgabe
§ 10 Projektarbeit
§ 11 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 12 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 13 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 14 Ausbildereignung
§ 15 Zeugnisse
§ 16 Wiederholung von Prüfungsbestandteilen
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 12 und 13) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte
§ 8 Gliederung der Prüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.