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§ 11 Evaluierung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHG)
§ 1 Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 (zukünftig in Kraft)
§ 4 Inanspruchnahme von Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten
§ 5 (zukünftig in Kraft)
§ 6 Vorgaben für Einrichtungen
§ 7 Trägeranerkennung
§ 8 Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung
§ 9 Verhältnis zu anderen Rechtsnormen
§ 10 Statistik; Verordnungsermächtigung
§ 11 Evaluierung
Inhaltsverzeichnis
§ 11 Evaluierung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert die Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Anwendungspraxis acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.