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Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz (GenTAnhV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Bekanntmachung des Vorhabens
§ 3 Inhalt der Bekanntmachung
§ 4 Auslegung von Antrag und Unterlagen
§ 5 Einwendungen
§ 6 Erörterungstermin
§ 7 Besondere Einwendungen
§ 8 Wegfall des Erörterungstermins
§ 9 Verlegung des Erörterungstermins
§ 10 Verlauf des Erörterungstermins, Förmliches Verwaltungsverfahren
§ 11 Schriftliches Verfahren
§ 12
Inhaltsverzeichnis
§ 7 Besondere Einwendungen
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zu verweisen.
§ 7 Besondere Einwendungen - Digitale Gesetze