Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 8 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zum Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen (GenDV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Art und Umfang der von den Leistungserbringern zu übermittelnden Daten
§ 3 Konkretisierung und Aktualisierung der zu übermittelnden Daten
§ 4 Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer; Fristen der Datenübermittlung
§ 5 Berichtigungsverfahren
§ 6 Qualitätsprüfung durch Genomrechenzentren und klinische Datenknoten; Meldebestätigung durch den Plattformträger
§ 7 Verfahren der Pseudonymisierung; Aufgabenwahrnehmung durch die Vertrauensstelle
§ 8 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage Art und Umfang der Daten
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.