- a)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- b)
die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
- c)
Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung (Rehabilitanden),
- d)
die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten,
- e)
Personen, die nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz beschäftigt werden,
- f)
Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
- g)
Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist,