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§ 4 - Digitale Gesetze
Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften (GeldWNOG)
Abschnitt I Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens
Abschnitt II Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften
Abschnitt III Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt I: Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens
§ 4
Auf Grund dieses Gesetzes ergehende Rechtsverordnungen, die von den Ländern ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.