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[object Object] (GEIG)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 3 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 4 Bestehende Gebäude
Abschnitt 5 Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen
Abschnitt 6 Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften
§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze
An das Gebäude angrenzende Stellplätze liegen vor, wenn der Parkplatz, auf dem sich die Stellplätze befinden,
1.
denselben Eigentümer wie das Gebäude hat,
2.
überwiegend von den Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes genutzt wird und
3.
eine unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude oder zu einem Gebäudeteil aufweist.