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Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 68 (Inkrafttreten) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 68 (Inkrafttreten)