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§ 17 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien (GEEV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Verfahren der Ausschreibung
Abschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
Abschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 16 Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
§ 17 (weggefallen)
§ 18 Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
§ 19 Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
§ 20 Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
§ 21 Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
Abschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen
Teil 3 Zahlungen von Marktprämien nach dieser Verordnung
Teil 4 Pönalen
Teil 5 Die ausschreibende Stelle
Teil 6 Bestimmungen für Anlagen im Bundesgebiet, die von einem Kooperationsstaat gefördert werden
Teil 7 Völkerrechtliche Vereinbarungen
Teil 8 Datenschutz, Rechtsschutz
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Verfahren der Ausschreibung
Abschnitt 2: Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 17 (weggefallen)