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§ 11 Übergangsregelung für künftige Änderungen - Digitale Gesetze
Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Gebrauchsmusteranmeldungen
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 10 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
§ 11 Übergangsregelung für künftige Änderungen
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Schlussvorschriften
§ 11 Übergangsregelung für künftige Änderungen
Für Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.