§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Gebäudereiniger-Betrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, reinigungs-, hygiene- und pflegetechnische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,
- b)
Ausschreibungen öffentlicher oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- c)
Messverfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie Ergebnisse bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- d)
fehlerhafte Leistungen oder Vorleistungen erkennen und dokumentieren sowie
- e)
Arten und Eigenschaften von Oberflächen sowie deren Verschmutzung beurteilen und Schädlingsbefall erkennen und bewerten sowie
- 2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Personal, Reinigungs- und Behandlungsmitteln, sonstigen Materialien, Maschinen, Geräten, Reinigungstechniken und -verfahren sowie Höhenzugangstechniken unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten und rechtlichen Voraussetzungen darstellen, erläutern und begründen,
- b)
Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und daraus Folgen ableiten,
- c)
Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse, Skizzen und Pläne unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen und behördlichen Vorgaben erstellen, bewerten und korrigieren,
- d)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen erstellen sowie Angebote auf Ausschreibungen bewerten und