Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin vom 21. April 1999 (BGBl. I S. 797) außer Kraft.