Unterabschnitt 2 Diplomarbeit und Diplomkolloquium
Unterabschnitt 3 Schriftliche Abschlussprüfung
Unterabschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
Unterabschnitt 5 Bestehen der Laufbahnprüfung, Wiederholung der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
vom Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung ein Abschlusszeugnis und
2.
von der Hochschule eine Urkunde über die Verleihung des Diplomgrades „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.
(2) Das Abschlusszeugnis enthält
1.
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben hat,
2.
die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Abschlussnote sowie