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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Studium
§ 2 Ziele des Studiums
§ 3 Dienstbehörden
§ 4 Ausbildungsbehörden
§ 5 Dienstaufsicht
§ 6 Erholungsurlaub
§ 7 Nachteilsausgleich
§ 8 Bewertung der Leistungen im Studium und in den Prüfungen
§ 9 Prüfende
§ 10 Abweichende Bewertungen
Teil 2 Auswahlverfahren
Teil 3 Studium
Teil 4 Prüfungen
Teil 5 Anerkennung anderer Studienleistungen
Teil 6 Schlussvorschriften
§ 6 Erholungsurlaub - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
§ 6 Erholungsurlaub
Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Studienzeiten gewährt.