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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren
Teil 3 Studium
Teil 4 Prüfungen
Teil 5 Anerkennung anderer Studienleistungen
Teil 6 Schlussvorschriften
§ 28 Studiengebiete des Hauptstudiums - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Studium
Abschnitt 2: Fachstudien
§ 28 Studiengebiete des Hauptstudiums
Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind:
1.
operative Beschaffung und Observation,
2.
nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
3.
Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht und Europarecht,
4.
internationale Politik und politische Ideengeschichte sowie Formen des politischen Extremismus,
5.
Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr
6.
Nachrichtendienstpsychologie,
7.
fremdsprachliche Ausbildung sowie
8.
nachrichtendienstlich relevante Themen aus Wirtschaft und Technologie.