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Grundbuchordnung (GBO)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Eintragungen in das Grundbuch
Dritter Abschnitt Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
Vierter Abschnitt Beschwerde
Fünfter Abschnitt Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
Sechster Abschnitt Anlegung von Grundbuchblättern
Siebenter Abschnitt Das maschinell geführte Grundbuch
Achter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 19 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Eintragungen in das Grundbuch
§ 19
Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.