Dritter Abschnitt Löschung umgestellter Grundpfandrechte und Schiffshypotheken
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt Abgeltungshypotheken und Abgeltungslasten
Sechster Abschnitt Zusätzliche Vorschriften des Grundbuchrechts
Siebenter Abschnitt
Achter Abschnitt
Neunter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 6 - Digitale Gesetze
§ 6
Zur Eintragung oder Löschung des Umstellungsschutzvermerkes bei einer Hypothek, über die ein Brief erteilt ist, bedarf es nicht der Vorlegung des Briefs. Die Eintragung und die Löschung werden auf dem Brief nicht vermerkt.