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§ 37 - Digitale Gesetze
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMaßnG)
Erster Abschnitt Eintragung der Umstellung
Zweiter Abschnitt Umstellungsgrundschulden
Dritter Abschnitt Löschung umgestellter Grundpfandrechte und Schiffshypotheken
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt Abgeltungshypotheken und Abgeltungslasten
Sechster Abschnitt Zusätzliche Vorschriften des Grundbuchrechts
Siebenter Abschnitt
Achter Abschnitt
Neunter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 35
§ 36
§ 36a
§ 37
Inhaltsverzeichnis
Neunter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 37
Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des zweiten Kalendermonats nach der Verkündung in Kraft, jedoch § 21 Nr. 4 mit Wirkung vom Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes (§ 375).