| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
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| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden und Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| während der gesamten Ausbildung |
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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| 5 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen und den Zeitbedarf abschätzen - b)
Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen - c)
Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen sowie Materialbedarf berechnen - d)
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten - e)
ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung anwenden - f)
Sachverhalte darstellen und Fachbegriffe anwenden
| 3 | |
- g)
Arbeiten im Team planen und durchführen und Ergebnisse der Teamarbeit auswerten - h)
Material disponieren und den Zeitbedarf planen - i)
Liefertermine und -bedingungen beachten - j)
Arbeitsabläufe festlegen und dokumentieren
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| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
Informations- und Kommunikationstechniken nutzen - b)
auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern und Datenschutz beachten
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| 7 | Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
Skizzen anfertigen und anwenden - b)
Zeichnungen und Schnitte anfertigen und Proportionen, Maße und Zeichnungsnormen berücksichtigen - c)
technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften und Arbeitsanweisungen, anwenden
| 4 | |
| 8 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | - a)
Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unterscheiden - b)
Prüftechniken anwenden sowie Materialien sensorisch, insbesondere visuell und taktil, prüfen - c)
Zwischenkontrollen durchführen
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- d)
Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren - e)
Qualität der Produkte kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren und Qualitätskriterien anwenden - f)
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Fehler beseitigen - g)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
| | 3 |
| 9 | Kundenorientierung und Verkaufen von Streichinstrumenten und Zubehör (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | - a)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen - b)
Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen - c)
produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
| 2 | |
- d)
Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden - e)
Gespräche mit Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen - f)
Kundenkontakte auswerten - g)
Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln - h)
Angebote nach betrieblichen Vorgaben erstellen - i)
Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen sowie Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
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