Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (GaStatAusV)
Eingangsformel
§ 1 Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 2 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.