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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (GartAusbStEignV)
Eingangsformel
§ 1
§ 2 Mindestanforderungen an die Einrichtung und den wirtschaftlichen Zustand
§ 3 Fachrichtungsspezifische Mindestanforderungen an die Ausbildungsstätte
§ 4 Ausnahmeregelungen
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.