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§ 20 Zusätzliche Bauvorlagen - Digitale Gesetze
Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (GarBBAnO)
Eingangsformel
xxxx
Teil I Allgemeine Vorschriften
Teil II Bauvorschriften
Teil III Betriebsvorschriften
Teil IV Zusätzliche Bauvorlagen, Prüfungen
§ 20 Zusätzliche Bauvorlagen
§ 21 Prüfungen
Teil V Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil IV: Zusätzliche Bauvorlagen, Prüfungen
§ 20 Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
1.
die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
2.
die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
3.
die CO-Warnanlagen,
4.
die Lüftungsanlagen,
5.
die Sicherheitsbeleuchtung.