Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 16 Besondere Angaben bei Anbau von Hopfen - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAPInVeKoSV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen; Flächenüberwachungssystem
Abschnitt 3 Sammelantrag
Abschnitt 4 Meldungen über Hopfen; Vorgaben zu Hanf
Abschnitt 5 Kontrollverfahren
Abschnitt 6 Mitwirkungspflichten des Betriebsinhabers
Abschnitt 7 Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Sammelantrag
§ 16 Besondere Angaben bei Anbau von Hopfen
Sofern der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,
1.
ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und
2.
für jede Fläche, auf der Hopfen angebaut wird, welche Hopfensorten er anbaut.