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Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Begriffsbestimmungen
Teil 3 Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
Teil 4 Tatsächliche Einheitsbeträge
Teil 5 Weitere Bestimmung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 28 Anwendungsbestimmungen
§ 29 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2) Arten von Gehölzpflanzen, deren Anbau bei Agroforstsystemen ausgeschlossen ist
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3) Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten
Anlage 3 (zu § 15 Absatz 2) Indikative Mittelzuweisungen in Euro für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
Anlage 4 (zu § 16 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
Anlage 5 (zu § 17 Absatz 1) Verpflichtungen, die bei den Öko-Regelungen nach § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes jeweils eingehalten werden müssen, und die jeweils begünstigungsfähige Fläche
Anhang 1 Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
Anlage 6 (zu § 18 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
Anlage 7 (zu § 20 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
Anlage 6 [object Object] - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 6: Schlussbestimmungen
Anlage 6 (zu § 18 Absatz 1)
Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 166;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Antragsjahr
2023
Antragsjahr
2024
Antragsjahr
2025
Antragsjahr
2026
Geplanter Einheitsbetrag
34,83 Euro
34,44 Euro
39,00 Euro
37,89 Euro