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§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte - Digitale Gesetze
Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Abschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten
Abschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige
Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte
§ 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
§ 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 9: Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte
An den Auslandsvertretungen werden deutsche und nichtdeutsche nichtentsandte Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesamtauftrag des Auswärtigen Dienstes.