Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben - Digitale Gesetze
§ 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
Wirken die Ehegatten im dienstlichen Interesse an der Erfüllung von Aufgaben der Beamten oder der Auslandsvertretung mit, so sind sie dabei zu unterstützen.