Abschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten
Abschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige
Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 2 Auswärtiger Dienst
Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.