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Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG§5Abs2DV 1977)
Eingangsformel
§ 1 Abrechnung der Steuererstattungen, der Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer zwischen Bund und Ländern
§ 2 Aufteilung der Länderanteile an den Steuererstattungen, den Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer
§ 3 Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer
§ 4 Berlin-Klausel
§ 5 Inkrafttreten
Schlußformel
§ 4 Berlin-Klausel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 23 des Finanzverwaltungsgesetzes auch im Land Berlin.