3. Abschnitt Verkehrsflußregelung, Steuerung der Luftraumnutzung und Vorrang
4. Abschnitt Fluginformationsdienst
5. Abschnitt Flugalarmdienst
6. Abschnitt Flugberatungsdienst
7. Abschnitt Flugfernmeldedienst
8. Abschnitt Dokumentation von Betriebsdaten
9. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 15 Aufgabe - Digitale Gesetze
§ 15 Aufgabe
Der Flugalarmdienst benachrichtigt die für die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge zuständigen Stellen über den notwendigen Einsatz des Such- und Rettungsdienstes und unterstützt diese Stellen.