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§ 1 Stammzertifikate - Digitale Gesetze
Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
Eingangsformel
§ 1 Stammzertifikate
§ 2 Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut
§ 3 Mischung von forstlichem Saatgut
§ 4 Lieferpapiere
§ 5 Anforderungen an die Saatgutprüfung
§ 6 Bücher und Belege
§ 7 Lieferung in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 8 Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
§ 9 Abkürzungen
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1) Stammzertifikat für Vermehrungsgut von Saatgutquellen und Erntebeständen
Anlage 2 (zu § 1 Nr. 2) Stammzertifikat für Mischungen
Anlage 3 (zu § 1 Nr. 3) Stammzertifikat für Vermehrungsgut von Samenplantagen und Familieneltern
Anlage 4 (zu § 1 Nr. 4) Stammzertifikat für Vermehrungsgut von Klonen und Klonmischungen
Anlage 5 (zu § 9) Liste zulässiger Abkürzungen
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Stammzertifikate
Die Stammzertifikate für Vermehrungsgut von
1.
Saatgutquellen und Erntebeständen;
2.
Mischungen;
3.
Samenplantagen oder Familieneltern;
4.
Klonen und Klonmischungen
müssen den aus den Anlagen 1 bis 4 ersichtlichen Mustern entsprechen.