| 1 | Peoplefotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans und der Motivliste, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten - b)
zu fotografierende Personen unter Berücksichtigung ihrer Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends beraten - c)
zu fotografierende Personen und Bereiche sowie Aufnahmesituationen vorbereiten sowie interne und externe Beteiligte koordinieren - d)
Aufnahmestandpunkte entsprechend der Lichtsituation, der beabsichtigten Bildstimmung und Bildaussage festlegen - e)
Kamera und Beleuchtung einrichten, dabei Kombination mit vorhandenem Licht und Bildwirkung berücksichtigen - f)
zu fotografierende Personen unter Berücksichtigung der geplanten Bildwirkung anleiten - g)
Bildergebnisse mit den Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
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| 2 | Produktfotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans und der Motivliste, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten - b)
Produkteigenschaften beurteilen und Aufnahmeparameter gemäß Briefing festlegen - c)
Aufnahmesituationen gemäß Briefing aufbauen, dabei Kamerastandpunkt festlegen sowie Produkte und Umfeld vorbereiten und gestalten - d)
Kamera und Beleuchtung einrichten, dabei Kombination mit vorhandenem Licht und Bildwirkung berücksichtigen - e)
in Ebenen verstellbare Kamerasysteme sowie Objektivsysteme einsetzen, dabei Perspektiven und Schärfebereiche entsprechend des Briefings anpassen und softwarebasierte Techniken anwenden - f)
Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
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| 3 | Architekturfotografie sowie Industriefotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans, der Motivliste und der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten, dabei insbesondere Merkmale der Architektur, Sonnenstand, Wetter und Vegetation berücksichtigen - b)
zu fotografierende Objekte sowie Bereiche vorbereiten - c)
Aufnahmestandpunkt festlegen, Beleuchtung einrichten sowie Sonnenstand berücksichtigen - d)
in Ebenen verstellbare stationäre Objektiv- und Kamerasysteme einsetzen dabei Perspektiven entsprechend des Briefings anpassen und softwarebasierte Techniken anwenden - e)
Drohnen für Standbild und Bewegtbild einsetzen - f)
Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
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| 4 | Editorialfotografie sowie Bildredaktion (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | - a)
Briefing mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten, dabei Besonderheiten von journalistischer Fotografie und Unternehmenskommunikation hinsichtlich besonderer Aspekte des Persönlichkeitsrechts kommunizieren und dokumentieren - b)
Bildsprache entwickeln, Storyboard und Drehbuch erstellen, dabei Absprachen mit Medienautorinnen und Medienautoren führen - c)
Recherchen zu Inhalten, insbesondere zu Protagonisten, Produkten und Prozessen, durchführen - d)
Quellen von Fremdmaterial recherchieren, Lizenzen klären, beachten und dokumentieren - e)
Bildmaterial nach inhaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen, einordnen und gemäß Storyboard und Drehbuch editieren - f)
Bildmaterial in Bilddatenbanken einpflegen und verwalten, dabei Metadaten-Vorlagen erstellen und darin Nutzungsrechte einschließen und dokumentieren - g)
Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
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| 5 | softwaregestützte Bildgenerierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans, der Motivliste und der Bereitstellung vorhandener Daten, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten - b)
Entwürfe erstellen und Umsetzung vorbereiten, dabei geometrische und mathematische Grundlagen und Beleuchtungstechniken berücksichtigen - c)
Modellierung und Gestaltung von 3D-Objekten frei und anhand von technischen Daten durchführen - d)
statische und bewegte reale Objekte mit verschiedenen Techniken erfassen - e)
Polygon-Objekte erstellen und Splines anwenden - f)
3D-Animationen erstellen - g)
Oberflächentexturen erzeugen und Beleuchtung von Szenen auftragsbezogen umsetzen, dabei insbesondere Materialbeschaffenheit, Farbe und Proportionen berücksichtigen - h)
intern und extern erstelltes Bildmaterial für Composings aufbereiten und verarbeiten - i)
Rendereinstellungen ergebnisorientiert beurteilen und anwenden sowie Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
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| 6 | analoge Fotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
Konzept für ein freies Projekt mit Einsatz analoger Fotografie erarbeiten - b)
zu fotografierende Motive und Bereiche sowie Aufnahmesituation vorbereiten - c)
Aufnahmeformat, Kamera, Filmmaterial und Beleuchtung einrichten; dabei beabsichtigte Licht- und Bildwirkung berücksichtigen - d)
zu fotografierende Motive und Bereiche hinsichtlich der geplanten Bildwirkung aufnehmen - e)
Filmmaterial entwickeln, Bildergebnisse mit den Vorgaben aus dem Konzept abgleichen und bei Bedarf optimieren
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